Beiträge

Beitragsordnung

Gem. § 7 der Satzung wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben.

Unsere Beiträge sind sozial gestaffelt, d.h. derjenige mit einem niedrigeren Einkommen zahlt entsprechend einen geringeren Mitgliedsbeitrag als derjenige, der ein höheres Einkommen hat.

Unabhängig von unserem zeitlichen Aufwand.

 

Unser Mindestbeitrag beträgt hiernach 35,-€  und unser Höchstbeitrag 250,-€.
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 10,- €.

Gern informieren wir Sie unverbindlich über Ihre Einstufung in unserer Beitragsordnung.