Mitglied werden

Mitglied werden in drei Schritten

Mitglied in unserem Verein können gem. § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz

  • Arbeitnehmer
  • Rentner
  • Pensionäre
  • Unterhaltsempfänger

werden.

 

Folgende Einkunftsarten dürfen nur bis zu einer Einnahmenhöhe von 13.000,-€ (bzw. 26.000,-€ bei Zusammenveranlagung) betreut werden:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Sonstige Einkünfte (ohne Renten)

 

Keine Beratungsbefugnis für Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft sowie bei umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen.

Betrittserklärung Lohnsteuerhilfeverein Monetas e.V.

Betrittserklärung Lohnsteuerhilfeverein Monetas e.V.

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