Mitglied in unserem Verein können gem. § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz
- Arbeitnehmer
- Rentner
- Pensionäre
- Unterhaltsempfänger
werden.
Folgende Einkunftsarten dürfen nur bis zu einer Einnahmenhöhe von 13.000,-€ (bzw. 26.000,-€ bei Zusammenveranlagung) betreut werden:
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Sonstige Einkünfte (ohne Renten)
Keine Beratungsbefugnis für Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft sowie bei umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen.
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LHV-Monetas Beitrittserklaerung.pdf
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